Lockerungen ab 22.05.2021
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass passend zu Pfingsten einige Lockerungen beschlossen wurden.
Die Notbremse wird für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe ab Samstag, 22.05.2021 aufgehoben.
Was das für unsere Golfanlage bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst:
SPIELBETRIEB
Alle Informationen hinsichtlich der Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene im Sport entnehmen Sie bitte dem DGV-Bulletin Nr. 33.
HALFWAY HOUSE
Die Innen- und Außengastronomie darf für Getestete (Negativtest nicht älter als 24 Std., von einem professionellen Dienstleister durchgeführt), Geimpfte (Vorlage Impfpass/ vollständige Impfung vor mind. 14 Tagen) und Genesene (Vorlage PCR-Test-Bescheinigung/ max. 6 Monate zurückliegend) wieder öffnen. Bitte führen Sie entsprechende Nachweise mit sich. Es besteht die Pflicht zur Kontakterfassung.
Am Tisch darf ein Haushalt oder maximal 5 Personen aus 2 Haushalten Platz nehmen. Ausnahmen, welche nicht zur max. Personenzahl zählen, sind Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) sowie vollständig geimpfte und genesene Personen.
Die Lockerungen ermöglichen auch ein erweitertes Speisen- und Getränkeangebot. Neben der bekannten To-Go-Auswahl werden täglich wechselnde Gerichte angeboten, die Sie wöchentlich auf unserer Website finden.
PROSHOP
Es gilt weiterhin "Click & Meet". Die Vorlage eines Corona-Tests ist nicht erforderlich.
Die bekannten Öffnungszeiten für Sekretariat, ProShop und Halfway House bleiben vorerst bestehen.
Mit vorfreudigen Grüßen,
Ihr Team vom Golfplatz Hofgut Scheibenhardt