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Golfanlage

Corona-Verordnung ab 23.02.2022

Ab heute, Mittwoch, den 23.02.2022 tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Ab heute gilt auch in Baden-Württemberg im Stufensystem aus "Basis-, Warn- und den beiden Alarmstufen" nun wieder die Warnstufe und somit auch auf Golfplätzen wieder die 3G-Regel.

Innerhalb dieses Stufensystems gilt mit der Warnstufe für die gastronomischen Einrichtungen auf der Golfanlage ebenfalls 3G.

Übersicht Corona Verordnung ab 23.02.2022

Mit der Bitte um Berücksichtigung
Ihr Team vom Golfplatz Hofgut Scheibenhardt

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